Deine Fragen, unsere Antworten
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen, Energieberatung und Fördermöglichkeiten. Falls du noch mehr wissen möchtest, melde dich einfach bei uns!
Natürlich nicht! Du bist die Fachfrau bzw. der Fachmann der 100%ig vertraut ist mit der handwerklichen und fachlichen Umsetzung der Sanierungsmaßnahme. Ich gebe dir nur die technsichen Randbedingungen vor, welche vom Fördermittelgebenden Institut gefordert werden.
Nein, auf keinen Fall solltest du ohne vorherige Rücksprache eine Umbaumaßnahme beginnen. Für das BAFA und die KFW-Bank sind gewisse Reihenfolgen zwingend einzuhalten, damit die Fördermittel erfolgreich ausgezahlt werden.
Wer ohne detaillierte Planung und Vorbereitung "wild drauf los saniert" wird zwangsläufig auf Probleme stoßen. An genau dieser Stelle setzen wir an. Die Kooperation von Fachhandwerker und Energieeffizienz-Experte sorgt für eine technisch und handwerkliche einwandfreie Lösung! Im Hinblick auf die Schimmelgefahr bei einer energetischen Sanierung bedeutet das, dass ich die örtlichen Gegebenheiten genau überprüfe und durch eine thermische Simulation der geplanten Sanierung eine Schimmelpilzbildung ausschließen kann. Das Lüftungskonzept gibt weitere Anhaltspunkte wie die schimmelpilzfreie Sanierung von Bauteilen realisiert werden kann
Die Erstellung des Lüftungskonzepts und des Wärmebrückenkonzept liegt in meiner Verantwortung. Ich überprüfe die energetische Sanierungsmaßnahme und gebe geeignete Lösungsvorschläge. Ebenso die Überprüfung der Schimmelpilzgefahr gehört zu unseren Leistungen, somit kannst du dich optimal auf dein Handwerk fokussieren.
In der Regel bereiten wir alle Anträge und Formulare für dich vor. Somit musst du lediglich die technisch relevanten Informationen eingeben und das Formular unterschrieben an uns zurücksenden. Um den Rest kümmern wir uns
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder umfangreichen Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben und soll Käufern oder Mietern einen ersten Eindruck von den zu erwartenden Energiekosten geben.
Eine thermografische Untersuchung nutzt eine Wärmebildkamera, um Temperaturunterschiede an der Gebäudehülle sichtbar zu machen. So können Wärmebrücken und Isolationsmängel identifiziert werden, die sonst unsichtbar bleiben.
Ja, auch Mieter können durch kleinere Maßnahmen wie den Einsatz energiesparender Leuchtmittel, die Nutzung von Energiesparmodi bei Elektrogeräten oder das Anbringen von Dichtungen an Fenstern und Türen zur Energieeffizienz beitragen. Für größere Maßnahmen sollte jedoch Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden.
Ja, die Erstellung eines Energieausweises kann unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Es gibt Förderprogramme des Bundes und der Länder, die Zuschüsse oder vergünstigte Kredite für energieeffizienzsteigernde Maßnahmen anbieten, zu denen auch die Erstellung von Energieausweisen zählen kann
Neubau: Beratung zu energieeffizienten Bauweisen und Technologien, um die gesetzlichen Anforderungen zu übertreffen und langfristige Energieeinsparungen zu erzielen.Sanierung und Renovierung: Analyse bestehender Gebäude, um Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz vorzuschlagen.Erweiterungsbauten: Planung und Beratung, um sicherzustellen, dass Anbauten und Erweiterungen die Energieeffizienz des Gesamtgebäudes nicht negativ beeinflussen.Umnutzung von Gebäuden: Begleitung von Projekten, bei denen Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden, unter Berücksichtigung energetischer Aspekte.Installation von erneuerbaren Energietechnologien: Beratung zu Photovoltaik-Anlagen, Solarthermie, Wärmepumpen und anderen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien.Optimierung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK): Analyse und Empfehlungen zur Effizienzsteigerung bestehender oder geplanter HLK-Systeme.Fördermittelberatung: Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung von Fördermitteln für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Ein zertifizierter Energieeffizienzexperte ist für die Beantragung von Fördermitteln oft gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen den Richtlinien des Bundesamts entsprechen. Dies garantiert, dass geplante Energieeffizienzmaßnahmen fachgerecht bewertet werden und die Förderkriterien erfüllen.
Aufgrund des Fördermittelbonus von 5% bei jeder Sanierungsmaßnahme die im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten ist lohnt sich die Erstellung bereits ab 18.000 € Sanierungskosten innerhalb der nächsten 15 Jahre! 18.000 € * 5% = 900 €Eigenanteil (iSFP) = 900 €Viele Sanierungskosten wie beispielsweise der Austausch der Fenster oder die (Teil-)Erneuerung der Dachflächen kosten oftmals weit mehr, sodass sich Erfahrungsgemäß die Erstellung des Beratungsberichts bereits nach der ersten Maßnahme lohnt! Nutze den Sanierungsfahrplan um einen Überblick über mögliche Einsparungen zu erhalten.
Ja, der Zuschuss muss vorher bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.
Sobald der Zuwendungsbescheid (BAFA) bzw. die Zuschusszusage (KFW) vorliegt hast du Planungssicherheit. Wir optimieren stetig unsere Prozesse um die Bearbeitungszeiten zu reduzieren und dir eine schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben.
Wenn die Rechnung deines Handwerkers geringer ist, als die Kostenprognose im Antrag bzw. in der Technischen Projektbeschreibung (TPB) / Bestätigung zum Antrag (BzA) wird der Auszahlungsbetrag soweit gekürzt, dass dieser der ursprünglichen Förderqoute entspricht. Beispiel: Bei der Antragsstellung sind wir davon ausgegangen, dass deine neuen Fenster 30.000 € kosten werden. Die Rechnung deines Handwerkers weißt einen Betrag von 28.000 € aus. Dem Zuwendungsbescheid entnehmen wir, dass das BAFA diese Maßnahme mit 20% bezuschussen wird, also mit 6.000 €. Da sich jedoch nun der Rechnungsbetrag reduziert hat, reduziert sich der Auszahlungsbetrag nun auf 20% von 28.000 € = 5.600 €. Wenn die Maßnahme teurer wird als ursprünglich geplant, wird der Auszahlungsbetrag nicht (!) erhöht.
Wir unterstützen dich optimal bei der Antragsstellung und erledigen diese Aufgabe mit dir gemeinsam. Kein Zugang zu einem PC oder Sorge das etwas nicht klappt bei der Antragsstellen? Kein Problem! Vereinbare einfach einen Termin mit mir und wir füllen alles gemeinsam aus.
Antrag auf Förderung einer Energieberatung für Wohngebäudenach der Richtlinie "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 31.05.2023Die beantragte Energieberatung ist innerhalb von neun Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum) durchzuführen. Die Verwendungsnachweisunterlagen sind nach Abschluss der Maßnahme, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraum vorzulegen (Vorlagefrist). Wenn Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, stellen Sie Ihren Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
Nein, keine Sorge! Unser Beratungsbericht verpflichtet dich weder zu dämmen noch deine Heizung zu erneuern. Die darin enthaltende Sanierungsmaßnahmen sind Empfehlungen und werden für die nächsten 15 Jahre mit 5% mehr gefördert.
Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan wird dir nachträglich folgende Förderungen vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft erstattet: Es werden 80% des Beraterhonorar von dem BAFA übernommen. Maximal jedoch 1.300 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser. 1.700 EUR für Mehrfamilienhäuser. Falls Wohnungseigentümergemeinschaften (bei mehr als 2 WE) eine zusätzliche Erläuterung der Energieberatung wünschen, ist auch dafür ein Zuschuss von max. 500 EUR vorgesehen.